Der Gerichtshof der Europäischen Union im Überblick
A. Einleitung und Überblick
In dieser Einheit setzen wir uns vertieft mit dem Gerichtshof der Europäischen Union[1] (GHEU) auseinander. Sie bildet den Auftakt zu den nachfolgenden Einheiten (§§ 4 bis 8), in denen einzelne Verfahrensarten und besondere Verfahrenstypen vor dem GHEU vorgestellt werden.
Der GHEU ist eines der EU-Organe (Art. 13 Abs. 1 UA 2 EUV) und nach Art. 19 Abs. 1 EUV der zentrale Akteur im Rechtsschutzsystem der EU. Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Hauptaufgabe ist es, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Unionsorgane zu überprüfen und eine einheitliche Auslegung und Anwendung des von den Organen und EU-Institutionen gesetzten Rechts zu gewährleisten.
Hinweis: Der GHEU befindet sich gerade (Stand März 2017) in einem Reformprozess, der u.a. die Eingliederung des Gerichts für den öffentlichen Dienst in das Gericht mit sich brachte. Literatur und andere Informationsquellen zum Aufbau des GHEU sind daher auf ihre Aktualität zu überprüfen. Weitere Hinweise zu der Reform, die wir auch in der letzten Einheit (§ 14) besprechen, finden Sie in dieser Pressemitteilung.
Statistisch gesehen[2] gehören dem GHEU zwei Gerichte, darin 72 Richter, elf Generalanwälte und zwei Kanzler an, die von momentan ca. 2.100 Bediensteten in der Verwaltung unterstützt werden (davon ca. 1.000 Stellen im Sprachendienst). Seit seiner Gründung im Jahre 1952 hat der GHEU 31.750 Entscheidungen getroffen, davon wurden 1.755 Rechtssachen im Jahr 2015 erledigt. Bei den Unionsgerichten anhängig gemacht wurden im gleichen Jahr 1.711 Rechtssachen. Für die letzten Jahre ergibt sich in Hinblick auf den Gerichtshof, d.h. einen der beiden Spruchkörper, daraus folgendes Bild:


Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union[3]
Nachfolgend werden der Aufbau der Unionsgerichtsbarkeit, ihre Verbands- und Organzuständigkeit sowie die Zuständigkeitsverteilung zwischen den einzelnen Unionsgerichten besprochen. Die Darstellung des Verfahrensablaufs und der Auslegungsmethoden des Gerichtshofs dienen abschließend zum besseren Verständnis der Arbeitsweise des GHEU.
Nach Abschluss dieser Einheit sind Sie in der Lage, den GHEU als Organ zutreffend und differenziert zu beschreiben. Gleichzeitig haben Sie das nötige Wissen erworben, um aus rechtsschutzsuchender Perspektive darüber zu urteilen, welches EU-Gericht Sie im Einzelfall anzurufen hätten, und wie der GHEU zu einer Entscheidung über Ihr Begehren finden würde.