Lernmodul zu Kapitel 3
Sachverhalt
Einheit 03: Polizei- und Sicherheitsrecht
Die Nachwuchssängerin Helene Angler (A) wurde bereits in der ersten Runde einer populären Castingshow für „nicht sangestauglich“ befunden. Dies setzt ihr so zu, dass sie wenige Stunden später auf der Autobahn volltrunken zu Fuß aufgefunden wurde. Ihrer besten Freundin Fiona (F) erzählt sie später, sie habe ein „Ende setzen“ wollen. Ohne die Musik habe ihr Leben eh keinen Sinn.
Am 10. Mai 2013 erhält die F spätabends eine SMS von der A mit dem Inhalt: „Es fällt mir so schwer mit dieser Schmach zu leben. Sei mir nicht böse.“. F ruft umgehend zurück, erreicht aber nur die Mailbox der A. Nachdem sie dreimal erfolglos versucht hat die A am Telefon zu erreichen, fährt die F zur Wohnung der A, die sich im 5. Stock eines 10 Parteien-Haus befindet und nicht einsehbar ist. Das Auto der A steht nicht auf deren üblichen Parkplatz. Aus der Haustür dröhnen laute Geräusche, eine Person, deren Stimme der der A ähnelt, ruft mehrmals um Hilfe. Die F ruft die Polizei. Als nach Eintreffen von POM Rudi Rambo (R) und mehrmaligem Rufen niemand die Tür öffnet und auch R die Hilferufe vernimmt, bricht er die Tür im Beisein zahlreicher mittlerweile versammelter Mieter auf. Er sucht die Wohnung nach der A ab, findet diese aber nicht dort vor. Die Geräusche stammen vom eingeschalteten Fernsehgerät, das die A vergessen hat abzuschalten. Kurze Zeit später kommt A zurück: Es stellt sich heraus, dass sie nur kurz zur nächsten Tankstelle gefahren ist, um sich ihre Niederlage beim Casting mit einer Tafel Schokolade zu versüßen.
A ist empört angesichts der aufgebrochenen Wohnungstür und der Tatsache, dass ein Polizeibeamter ihre Wohnung abgesucht hat. Die Polizei hätte nicht so „Panik schieben sollen“, es sei ja überhaupt nichts los gewesen. Nebenbei gäbe es ja auch Schlüsseldienste, mit deren Hilfe die Tür hätte geöffnet werden können.
A geht am nächsten Tag zu RA Dr. Klug und möchte, dass dieser gerichtlich feststellen lässt, dass das Betreten der Wohnung rechtswidrig war.
Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?