A. Einführung
Modul 1: Einführung
Begrüßung zum Kurs
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
ganz herzlich willkommen im vhb-Kurs „Gesetzeszentriertes Studieren im Zivilrecht“! Dieser Kurs richtet sich an Studierende in allen Fachsemestern.
Vielleicht haben auch Sie die Vorstellung, in einer zivilrechtlichen Examensklausur würden v.a. auswendig zu lernende Streitstände abgeprüft. Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus: 80 bis 90% einer bayerischen Examensklausur im Zivilrecht lassen sich durch bloße Gesetzesanwendung lösen! Dies bestätigen nach jedem Examenstermin die Rückmeldungen der Korrektoren. Diesen ist zu entnehmen, dass die meisten Schwächen, unter denen schlechtere Arbeiten leiden, ihre Ursache in der fehlerhaften Anwendung des Gesetzes haben.
Genau hier setzt dieser Kurs an: Mit Hilfe eines großen Fragenkatalogs, der sich aus einem bunten Mix unterschiedlicher Frageformen zusammensetzt, können Sie trainieren, das BGB (samt BGB-Gesellschaft, Bezügen zu StVG und ProdhaftG) – und auch die ZPO (Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung) samt Bezügen zum GVG – richtig anzuwenden. Im Einzelnen geht es dabei um folgende Fähigkeiten:
Auffinden, genaues Lesen und Ordnen von Normen, systematisches Verständnis von Normen und Erkennen ihres Zusammenhangs im Gesetz – und schließlich das Verständnis von abgeschlossenen Normkomplexen.
Wählen Sie dabei je nach Studienfortschritt bestimmte Bereiche des BGB aus (s.u.: 2. TEIL)
– oder trainieren Sie einzelne dieser Fähigkeiten über größere Bereiche des Stoffes hinweg (s.u.: 3. TEIL)! Entscheiden Sie selbst, ob auch Fragen auf Examensniveau dabei sein sollen oder nicht.
Neben einer Rückmeldung dazu, ob Ihre Antwort auf die jeweilige Frage richtig war, erhalten Sie zu den meisten Fragen zusätzliche Erläuterungen, in denen die Antworten erklärt werden und ergänzende Hinweise gegeben werden.
Damit Sie noch deutlicher sehen, dass es bei der Gesetzesanwendung immer wieder um die gleichen Fähigkeiten geht, ist dem Kurs (hier im 1. TEIL unter II.) ein als „Allgemeiner Teil“ bezeichneter Text vorangestellt, in dem das gesamte Handwerkszeug losgelöst von den Fragen zusammengefasst ist. Die soeben erwähnten Erläuterungen im Fragenteil sind durch zahlreiche Links mit diesem Allgemeinen Teil verknüpft. Sie können ihn vorweg am Stück lesen oder stückweise anlässlich der Arbeit mit den Fragen oder hinterher zur Verfestigung und Vertiefung.
In unseren Videos (hier im 1. TEIL unter III.) können Sie außerdem unsere Wissenschaftlichen Mitarbeiter dabei beobachten, wie sie sich als Examenskandidaten Schritt für Schritt die Lösungsgliederung zu einer Originalklausur aus dem Ersten Juristischen Staatsprüfung erarbeiten würden und in welch großem Umfang es dabei auf die pure Anwendung des Gesetzes ankommt. Dies wird auch in einem weiteren Video deutlich, in dem ich anhand dieser Klausur erläutere, worauf ich bei der Bewertung einer solchen Examensklausur achte.
Und wann bietete sich schon einmal folgende Gelegenheit? Schlüpfen Sie selbst in die Rolle eines Korrektors und finden Sie anhand von Original-Auszügen aus studentischen Bearbeitungen von bayerischen Examensklausuren deren Fehler in der präzisen Anwendung des Gesetzes! S.u. 4. TEIL.
Fit für einen Abschlusstest? Dann (s.u. 5. TEIL) lassen Sie sich bunt durcheinandergewürftelte Fragen aus allen Rechtsgebieten stellen, und entscheiden Sie selbst, ob auch Fragen auf Examensniveau dabei sein sollen. Auch die übrigen Fragen sind aber nicht etwa "zu leicht", um im Examen gestellt zu werden! Vielmehr ist sogar die Mehrheit der in einer Examensklausur zu bewältigenden Probleme auf dem gleichen Niveau wie zuvor schon auch im Studium.
Im Forum haben Sie Gelegenheit, uns Fragen zu stellen und sich untereinander auszutauschen. Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren: vhb-gesetzeszentriert@uni-passau.de
Bevor Sie - hoffentlich gleich im Anschluss! - loslegen, noch eine Schlussbemerkung:
Dieser Kurs deckt zwar vieles ab, was Sie zur Lösung einer Examensklausur benötigen, allerdings nicht alles.
Zum einen können nicht alle examensrelevanten Vorschriften des BGB zur Sprache kommen, und das HGB konnte aus Zeitgründen in diesem Kurs keine Berücksichtigung mehr finden. Das in diesem Kurs angebotene Training wird Ihnen aber bestimmt sehr dabei helfen, künftig auch die hier nicht behandelten Vorschriften leichter zu finden, genauer anzuwenden, im Gesamtzusammenhang des BGB (und ggf. auch des HGB) besser einzuordnen und in der Klausur an der richtigen Stelle zu prüfen.
Zum anderen war eingangs von immerhin 80 bis 90% die Rede, aber eben nicht von 100%. Auch bei den verbleibenden 10 bis 20% der Anforderungen einer zivilrechtlichen Examensklausur geht es aber immer noch nicht entscheidend um auswendig gelernte Streitstände.
Vielmehr ist hier zweierlei relevant:
Erstens müssen die sehr wenigen (!) zivilrechtlichen Institute, deren Prüfung sich nicht einfach aus dem Gesetz ablesen lässt, verinnerlicht werden. Zu nennen sind hier vor allem die Drittschadensliquidation, der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und die richterrechtlich entwickelten, mittlerweile zum Gewohnheitsrecht erstarkten Grundsätze zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben.
Zweitens geht es um die Fähigkeit, bei der Subsumtion eines Sachverhalts unter eine gesetzliche Norm Problembewusstsein dafür zu haben, dass sich einzelne Voraussetzungen nicht so klar bejahen oder verneinen lassen – und Ideen für mögliche Argumente zu entwickeln. Soweit die dabei berührten Fragen zugleich in Rechtsprechung und Literatur bereits diskutiert worden sind (das ist bei Problemen in Examensklausuren aber gar nicht so häufig der Fall!), kann man an dieser Stelle mit den entsprechend gelernten Streitständen weiterkommen.

Man kann aber Problembewusstsein und Argumentationsvermögen ebenfalls einfach trainieren – ebenso wie in diesem Kurs die Gesetzesanwendung, der – dies sei zum Abschluss noch einmal betont – im Examen eine wirklich herausragende Bedeutung zukommt.
Viel Erfolg und v.a. auch viel Freude mit diesem Kurs wünscht Ihnen
Prof. Dr. Tomas Kuhn
und sein gesamtes vhb-Team, dem für den großartigen Einsatz nochmals herzlich gedankt sei:
Metawi Abold, Monika Bauer, Melanie Bauhuber, Christoph Boës, Florian Brüderlin, Kilian Straube und Felicia Tent
Fragen, Wünsche, Anregungen und Kritik gern im Forum oder auch an
vhb-gesetzeszetriert@uni-passau.de!