Fälle zur Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten
Sachverhalt
Fall 1 - Die Mahnwache
(angelehnt an BVerwGE 64, 55)
Die Klägerin veranstaltete zusammen mit 10 Freunden vor dem Generalkonsulat des Irans in München eine zuvor angemeldete Kundgebung in Form einer sog. Mahnwache.
Sie zeigte dabei ein handgeschriebenes, etwa 100 x 75 cm großes Spruchband mit der Aufschrift: „Mahmud Ahmadinedschad und seine Kumpanen – unternehmt etwas gegen diese Mörderbande!“ Da sich der iranische Botschafter durch das Wort „Mörderbande“ beleidigt fühlte, forderten Polizeibeamte die Demonstranten mehrfach auf, dieses Spruchband zu entfernen. Nachdem die Klägerin dieser Aufforderung nicht nachkam, stellten die Polizeibeamten das Spruchband sicher. Hiergegen wendet sich die Klägerin nach Ende der Kundgebung im Rahmen ihrer zulässig erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage.
Ist diese begründet?
Hinweis: Im Zuge des arabischen Frühlings wandte sich auch die Bevölkerung des Iran gegen ihren Präsidenten Ahmadinedschad. Dieser ließ die Protestbewegungen mit Gewalt niederschlagen.