§ 1 Einführung - Demo

I. Ziele und Bedeutung des Vergaberechts (1/2)

Um die vielfältigen ihm zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, ist der Staat häufig auch auf von Privaten bereitgestellte Sachgüter und Dienstleistungen angewiesen. Diese erwirbt er auf dem Markt im Wege des Abschlusses privatrechtlicher Verträge.

Beispiel: Beschaffung neuer Geräte für die städtische Feuerwehr, Bau von Verwaltungsgebäuden.



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